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Benutzerordnung

Benutzerordnung

Die Benutzerordnung vom 23. März 2015 findest du auch im Downloadbereich: Benutzerordnung vom 23.03.2015

 

1. Allgemeines

  • Die Bücherei Kirchditmold ist eine ehrenamtlich geführte Einrichtung des Vereins „Bücherei Kirchditmold e.V.“. Jeder kann die Bücherei Kirchditmold nutzen und deren Medien entleihen.
  • Für Kinder und Jugendliche sind die Nutzung und Ausleihe in der Regel kostenlos. Für Erwachsene wird eine Jahresgebühr für den Leseausweis / Onleiheausweis erhoben; für Mitglieder des Vereins ist diese Jahresgebühr schon im Mitgliedsbeitrag enthalten. Für besondere Leistungen und Leihfristüberschreitungen werden für alle Benutzer Entgelte erhoben. Alle Entgelte sind in einer gesonderten Entgeltordnung bekannt gegeben.
  • Neue Leseausweise werden nach der Anzahl der verbleibenden Monate des laufenden Jahres berechnet, also 1,00 € pro verbleibendem Monat für den Leseausweis bzw. 1,25 € für den Onleiheausweis. Im darauffolgenden Jahr ist der gesamte Jahresbeitrag (Leseausweis 12,00 € / 15,00 € Onleiheausweis) bis März zu entrichten (per Banküberweisung, Einzugsermächtigung oder per Barzahlung in der Bücherei Kirchditmold), sofern nicht bis zum 31. November des laufenden Jahres gekündigt wurde.
    Die Höhe aller zu entrichtenden Entgelte regelt die jeweils gültige Entgeltordnung.

 

2. Anmeldung, Benutzung

  • Die Anmeldung ist nur persönlich unter Vorlage eines gültigen Personalausweises möglich. Bei der Anmeldung von Kindern und Jugendlichen (bis 16 Jahre) ist eine Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten erforderlich. Die/der Erziehungsberechtigte haftet für die/den Jugendliche(n).
  • Durch Unterschrift wird die Anerkennung der Benutzer- und Entgeltordnung bestätigt. Mit der Anerkennung erfolgt gleichzeitig die Einwilligung zur elektronischen Speicherung personenbezogener Daten. Diese werden entsprechend den Vorschriften der jeweils gültigen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
  • Bei der Anmeldung wird ein Leseausweis erstellt, der sorgfältig aufzubewahren ist. Für Schäden, die durch Missbrauch des Leseausweises (auch durch dritte Personen) entstehen, haftet der Benutzer, auch wenn kein Verschulden vorliegt. Für die Ausstellung eines neuen Leseausweises als Ersatz für einen abhanden gekommenen oder beschädigten Leseausweis wird ein Entgelt erhoben. Näheres regelt die Entgeltordnung.
  • Wohnungs- und Namensänderungen sind der Bücherei Kirchditmold unverzüglich mitzuteilen.
  • Taschen, Mäntel, Jacken usw. müssen an der Garderobe abgelegt werden. Eine Haftung für Garderobe und abgelegte Gegenstände kann nicht übernommen werden.
  • In der Bücherei ist das Rauchen untersagt. Der Verzehr von Speisen und Getränken ist nur in den ausgewiesenen Bereichen zulässig.
  • Tiere dürfen auf Anfrage mit in die Bücherei genommen werden.

 

3. Ausleihe, Verlängerung, Vormerkung

  • Medien werden nur unter Vorlage des Benutzungsausweises ausgeliehen.
  • Die Leihfrist beträgt drei Wochen für Bücher, CDs und DVDs.
  • Die Leihfrist für Bücher und CDs kann zweimal verlängert werden, sofern keine Vormerkung vorliegt; DVDs können nicht verlängert werden.
  • Ausgeliehene Medien können auf Antrag gegen Entgelt vorgemerkt werden (Näheres regelt die Entgeltordnung).
  • Die Anzahl der gleichzeitig auf einen Benutzerausweis entleihbaren Medien kann begrenzt werden.
  • Die Ausleihfristen der Onleihe sind durch den OnleiheVerbundHessen geregelt (www.onleiheverbundhessen.de).
  • Bei der Entleihung von Tonträgern, Bildtonträgern und Datenträgern sind die Bestimmungen des Urheberrechts und die Nutzungsbestimmungen des Herstellers einzuhalten.
  • Die Bücherei Kirchditmold haftet nicht für Schäden, die durch die Nutzung von ausgeliehenen Medien und Programmen an Dateien, Datenträgern und Hardware der Benutzer/innen entstehen.
  • Die Bücherei Kirchditmold kann Medien, die nicht im Bestand vorhanden sind, gegen Entgelt im auswärtigen Leihverkehr beschaffen.
  • Die entliehenen Medien sind sorgfältig zu behandeln und vor Beschmutzung und Beschädigung zu bewahren.
  • Der Benutzer ist verpflichtet, Beschädigungen sowie den Verlust entliehener Medieneinheiten der Bücherei Kirchditmold unverzüglich anzuzeigen und Schadenersatz zu leisten. Er haftet auch für Schäden, die durch den Missbrauch seines Leseausweises entstehen.
  • Bei Überschreiten der Leihfrist werden Versäumnis- und Mahngebühren erhoben. Die Gebühren sind in der Entgeltordnung festgelegt.

 

4. Internetnutzung

  • Die Bücherei Kirchditmold stellt einen Internetzugang zur Verfügung, der genutzt werden kann; auf Anfrage ist auch ein WLAN Anschluss vorhanden.
    Über den WLAN Anschluss kann auch die Onleihe genutzt werden.
  • Zugangsberechtigt sind alle Inhaber eines Leseausweises. Gäste können gegen Vorlage eines Personalausweises den Internetzugang auch ohne Leseausweis nutzen.
  • Die Nutzung des Internetzugangs ist gebührenfrei.
  • Die Nutzung erfolgt nach vorheriger Anmeldung in der Bücherei Kirchditmold. Die Nutzungsdauer ist auf eine Stunde pro Person und Tag beschränkt, kann aber überschritten werden, wenn keine weitere Anmeldung vorliegt. Versäumte Termine können nach einer angemessenen Wartezeit neu vergeben werden.
  • Vor der Nutzung des Internet-Arbeitsplatzes muss sich der Nutzer am Verbuchungsplatz anmelden und einen Ausweis hinterlegen.
    Das Versenden und Lesen von E-Mails ist nur über Drittanbieter gestattet.
  • Beim Kopieren oder Ausdrucken von Texten, Bildern, Software usw. sind die gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts zu beachten.
  • Der Abruf von jugendgefährdenden oder rechtswidrigen Angeboten und Diensten sowie jegliche Bestellungen und Buchungen sind untersagt.
  • Die Bücherei Kirchditmold ist nicht verantwortlich für die Inhalte, die Verfügbarkeit und die Qualität von Angeboten Dritter, die über die bereitgestellte Leitung und den Zugang abgerufen werden. Um dem Jugendschutz Rechnung zu tragen, wird Filtersoftware eingesetzt.
  • An den Computern in der Bücherei Kirchditmold dürfen keinerlei Änderungen oder Manipulationen vorgenommen werden.

 

5. Ausschluss

  • Benutzer, die wiederholt oder in grober Weise gegen die Benutzungsordnung verstoßen, können ganz oder zeitweise von der Nutzung ausgeschlossen werden.
  • Bei Leihfristüberschreitungen bleibt der Benutzer ab der dritten Mahnung bis zur Rückgabe der angemahnten Medien und der Begleichung der hieraus entstandenen Gebühren von der Benutzung der Bücherei Kirchditmold ausgeschlossen. 
     

Kassel, März 2015

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